Der BGH prüft, ob Bier „bekömmlich“ sein darf
von Katharina Dodel
Die dpa berichtet am 17. Mai 2018: „Bekömmlich, süffig – aber nicht schwer“ - so warb eine kleine Brauerei aus Leutkirch (Kreis Ravensburg) für ihr Bier. Suggeriert der Begriff „bekömmlich“ eine gesundheitsfördernde Wirkung? Aus Sicht des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart ist das der Fall. Es hat deshalb eine Bierwerbung verboten. Nun beschäftigt der seit drei Jahren währende Bierstreit zwischen der Allgäuer Brauerei und einem Berliner Wettbewerbsverband den Bundesgerichtshof (BGH). An diesem Donnerstag prüfen die obersten deutschen Zivilrichter den Fall. Wann ein Urteil kommt, ist noch unklar. (...)
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