dpa-News-Tipp

Kükentöten weiterhin zulässig

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Tierschützer und Geflügelwirtschaft blicken an diesem Donnerstag mit Spannung nach Leipzig.
Tierschützer und Geflügelwirtschaft blicken an diesem Donnerstag mit Spannung nach Leipzig. (Foto: Fotolia/ cristalov)

Die dpa berichtet am 13. Juni 2019: Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht nur noch vorübergehend als zulässig eingestuft. Bis zur Einführung alternativer Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken jedoch weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag.


drehscheibeTipps:

  1. Geflügelzucht in der Region: Wie sieht die Arbeit in einer großen Anlage aus? Wie leben die Hennen dort? Was geschieht mit den Küken? Die Redaktion fragt offiziell bei der Geschäftsleitung an und interviewt zudem Mitarbeiter anonym. Was sagen die Hofbetreiber/Mitarbeiter zum Urteil?
  2. Wie ist die Energiebilanz eines großes Hof mit Legehennen? Vergleich zum kleinen Bauernhof.
  3. Die Redaktion besucht einen Demeter-zertifizierten Hof. Wie schwierig ist es, dieses Zertifikat zu bekommen? Worauf achten sie? Was sagen sie zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts?
  4. Eine Stunde im Supermarkt: Ein Redakteur postiert sich am Regal für Eier und beobachtet, wie viel Zeit sich die Käufer mit der Wahl der richtigen Eier lassen. Dazu: Umfrage – Worauf achten Sie beim Eier-Kauf?
  5. Woher kommt das Ei? Die Redaktion erklärt den Code auf dem Ei und zeigt in einer Grafik, wo man Eier aus der Region kaufen kann. (Zuvor werden Leser aufgerufen, die Orte zu benennen, wo regionale Eier verkauft werden – Hofläden, Biomarkt, Wochenmarkt, Supermarkt). 

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