dpa-News-Tipp

Dürfen Betreute an der Europawahl teilnehmen?

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Dürfen Betreute an der Europawahl teilnehmen? (Foto: Fotolia/Zerbor)
Dürfen Betreute an der Europawahl teilnehmen? (Foto: Fotolia/Zerbor)

Die dpa berichtet am 15. April 2019: Ab Juli dürfen sich Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung in allen Angelegenheiten an Wahlen beteiligen. Ihr bisheriger Ausschluss verstößt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz, der Bundestag hat die Regeln inzwischen geändert. Allerdings noch nicht für die Europawahl am 26. Mai, weswegen die Opposition mit einem Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht gezogen ist. Über diesen wird am Montag (14 Uhr) mündlich verhandelt. Eine Entscheidung will der 2. Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle direkt im Anschluss verkünden. (...)

drehscheibeTipps:

  1. Rechtliche Betreuung bekommen Erwachsene, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Wie viele Menschen in der Region stehen unter gesetzlicher Betreuung? Nachgefragt beim Betreuungsgericht. Dazu: Wie könnten sich die Stimmen auf die Europawahl auswirken? Die Redaktion rechnet Beispiele vor.
  2. Ein Tag mit einem gesetzlichen Betreuuer oder einer Betreuerin: Wie viele Menschen stehen unter seiner oder ihrer Aufsicht? Wie läuft sein oder ihr Tag ab? Wie schwer fällt es ihm oder ihr, am Abend die Arbeit hinter sich zu lassen? Dazu: Sprechen sie mit ihrem Klienten oder ihrer Klientin die Europawahl durch?
  3. Müssen Wahlkampf oder Wahlwerbung angepasst werden? Wie erreichen Politiker Menschen mit Behinderung, oder Menschen, die einer gesetzlichen Betreuung unterstehen? Nachgefragt bei Politikerinnen und Politikern und bei privaten und gesetzlichen Betreuern. Die Ansichten beider Seiten werden gegenübergestellt. Dazu: Kommentar, woran es noch fehlt.
  4. Vorausgeblickt: Ab Juli dürfen Betreute an allen Wahlen teilnehmen. Welche ist die nächste Wahl im Landkreis? Wie fällt ihre Stimme ins Gewicht?

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