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Gericht prüft Streit um Eigenbedarf

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Bei Eigenbedarf hat der Mieter normalerweise wenig Chancen. (Foto: Fotolia/akf)
Bei Eigenbedarf hat der Mieter normalerweise wenig Chancen. (Foto: Fotolia/akf)

Die dpa berichtet am 17. April 2019: Ein Paar wohnt in einer Zweizimmerwohnung. Es kommt Nachwuchs, mit zwei Kindern wird es eng. Die junge Familie will in die vor kurzem gekaufte 73 Quadratmeter große Dreizimmerwohnung in Berlin ziehen. Doch da wohnt eine 80-Jährige. Ihr halbes Leben lang schon. Die Mieterin ist dement. Sie will nicht raus und wehrt sich gegen die Eigenbedarfskündigung. Wer braucht dringender die Wohnung? Diesen und einen weiteren Fall prüft am Mittwoch (Beginn 10 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (...)

drehscheibeTipps:

  1. „Das gibt's doch nicht“: Leser und Leserinnen erzählen ihre Geschichten rund um den Mietwahnsinn. Was ist ihnen bereits widerfahren? Wurde ihnen auch bereits einmal wegen Eigenbedarfs gekündigt?
  2. Was ist erlaubt und was nicht? Fälle wie diesen, den der BGH nun zu prüfen hat, gibt es häufig in Deutschland. Nur die wenigsten gehen gerichtlich vor – oder? Die Redaktion fragt beim Verwaltungsgericht nach, wie häufig sich Mieter und Vermieter dort gegenüberstehen. Dazu: Zehn Mythen rund ums Mieten und Vermieten. Der Mieter muss die Wohnung beim Auszug streichen. Der Mieter darf die Wohnung früher verlassen, sobald er einen Nachmieter gefunden hat. Der Vermieter darf einen Zweitschlüssel besitzen. Der Vermieter darf den Mieter alles fragen. Ein Jurist klärt auf.
  3. Lebst du schon, oder ärgerst du dich noch? Serie über Mietpreise. Die Redaktion ruft Leser und Leserinnen auf, sich bei der Redaktion zu melden und ihren Mietpreis und die Größe der Wohnung zu nennen. Wie weit gehen die Preise in der Stadt/Gemeinde auseinander? In einer interaktiven Karte gibt die Redaktion die Daten wieder und markiert anhand dessen die teuersten und günstigsten Bereiche.

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