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Glatter Gehweg: Wer ist haftbar?

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Streusalz wird gegen Glätte eingesetzt. (Foto: fotolia/RioPatuca Images)
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Die dpa berichtet am 21. Februar 2018: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft am Mittwoch, wer bei Schnee und Eis für nicht gestreute Stellen auf dem Gehweg haftbar ist. In dem Fall geht es um eine sogenannte Streulücke: Der öffentliche Bürgersteig in München war von der dafür verantwortlichen Stadtverwaltung gestreut worden. Dies geschah aber wie üblich nicht auf der kompletten Breite. Der Kläger stürzte auf dem Streifen, der nicht gestreut war. Er verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld.

drehscheibeTipps:

Tipp 1: Zu Besuch beim Bauhof: Experten zeigen, wie man schnell und effektiv Schnee räumt und Salz streut.

Tipp 2: Die Grevener Zeitung beantwortet auf einer Sonderseite zahlreiche Fragen rund um den Winter: Wer räumt wann die Straßen in Greven frei? Worauf muss ich achten, wenn ich mit meinem Hund Gassi gehe? Wie sollte ich Vögel im Winter füttern? Hier geht's zum PDF.

Tipp 3: Die Redaktion fragt am Verwaltungs- oder Amtsgericht nach, ob es ähnliche Fälle wie den aus München bereits in der Region gegeben hat.

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