Bei „Digital-Akte“ soll es Sicherheitsstandards geben
von Katharina Dodel
Die dpa berichtet am 24. April 2018: Die Bundesregierung will bis 2021 eine elektonische Patientenakte einführen, die auf einer Karte gespeichert werden soll. So steht es im Koalitionsvertrag geschrieben. Patientenschützer und die Verbraucherzentralen pochen dabei nun auf hohe einheitliche Standards bei neuen digitalen Anwendungen mit Gesundheitsdaten. Das Nutzen einer elektronischen Patientenakte müsse kostenfrei und freiwillig sein, sagte der Gesundheitsexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Kai Vogel, der Deutschen Presse-Agentur. „Jeder Patient muss die Hoheit über seine Daten behalten.“ Nicht zielführend seien zudem „Insellösungen und Parallelwelten“ bei solchen Angeboten.
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drehscheibeTipps:
- Nachgefragt bei Verbraucherschützern in der Region: Was bedeutet die Einführung einer solchen Karte ganz konkret? (An einem Beispiel wird die Nutzung der Karte veranschaulicht.) Welche Richtlinien müssten ihrer Meinung nach bei der Einführung einer solchen Karte gelten?
- Pro und Contra: Zwei Redakteure diskutieren über die Vor- und Nachteile einer solchen Akte und darüber, welche Sicherheitsbedingungen gelten müssen.
- Umfrage unter Bürgern: Was halten sie von der Datenerfassung? Was sagen Ärzte? Die Redaktion stellt beide Seiten/Meinungen (auch grafisch) gegenüber.
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