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BGH verkündet Urteil zu privaten Strafzetteln

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Wer darf auf Kundenparkplätzen parken? Das entscheidet der BGH. (Foto: AdobeStock/Inka)
Wer darf auf Kundenparkplätzen parken? Das entscheidet der BGH. (Foto: AdobeStock/Inka)

Die dpa berichtet am 18. Dezember 2019: Auch auf privaten Kundenparkplätzen vor Supermärkten oder Ärztehäusern können Falschparker ein Knöllchen kassieren – aber müssen sie überhaupt zahlen? Dazu verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch ein Urteil. Es geht um ein Auto, das gleich drei Mal falsch auf den Parkplätzen zweier Krankenhäuser stand. Einmal parkte das Auto länger als erlaubt, zweimal war der Platz für Mitarbeiter reserviert. Der private Betreiber droht Parksündern mit einem „erhöhten Parkentgelt“ von mindestens 30 Euro, darauf weisen Schilder hin.

drehscheibeTipps:

  1. Ein Nachmittag auf dem Krankenhausparkplatz: Wer stellt hier sein Auto ab? Gespräche mit denen, die dort parken. Dazu: Nachgefragt beim Krankenhaus: Sind Falschparker ein großes Problem?
  2. Parkplatzsuche im Stadtgebiet: Die Redaktion erstellt eine interaktive Karte mit den öffentichen Parkplätzen. Wie viele Parkplätze fehlen?
  3. Selbstversuch: Wie lange dauert die Parkplatzsuche? Dazu: Nachgefragt beim Ordnungsamt: Wie viele Falschparker gab es 2019? Ist die Tendenz steigend?

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