Vertrauen rechtfertigen
von Gastautor
Wie vielfältig die Anfragen der Leser häufig sind und wie sie versucht, ihnen zu helfen, beschreibt die Leseranwältin der Kieler Nachrichten in unserer Kolumne.
Seit 2012 bin ich inzwischen Leseranwältin der Kieler Nachrichten und der Segeberger Zeitung. Ich freue mich sehr über das Vertrauen unserer Leserinnen und Leser. Es lohnt sich unbedingt, ihnen zuzuhören. Und ich freue mich immer, wenn wir helfen konnten. Einige Beispiele:
Am Lesertelefon macht der Beamte im Ruhestand seinem Ärger Luft. Seine Arztrechnungen zahlt zu 30 Prozent seine private Krankenversicherung und zu 70 Prozent das Land. In der Praxis ist es so, dass der Kieler in Vorkasse geht, also die Rechnung bezahlt und dann einreicht – und wartet. „Die Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle des Landes sind überaus lang. Es dauert vier bis fünf Wochen, bis das Geld endlich überwiesen wird. Auf diese Weise gewähre ich dem Land ein zinsloses Darlehen. Das ist nicht einzusehen!“ Die Bearbeitung von Beihilfeanträgen gehört zum Aufgabenbereich des Dienstleistungszentrums Personal Schleswig-Holstein (DLZP). Meine Kollegen und ich haben die Beschwerden über Jahre hartnäckig weitergegeben. In der Zwischenzeit wurden zwölf neue Mitarbeiter eingestellt, die helfen sollen, die Wartezeit von 26 Tagen auf 14 Tage zu verkürzen. Weitere Einstellungen seien noch für dieses Jahr geplant, hat mir der Justiziar versprochen.
Eine Leserin hat unlängst ihren Mann verloren. Jetzt, nach seinem Tod, schaue kein Bekannter oder Nachbar mehr bei ihr vorbei. „Ich wusste nicht, dass es so eine große Hemmschwelle gibt. Als wäre der Tod ansteckend“, klagt die Frau. Sie wünscht sich, dass Menschen ihre Scheu verlieren, jemanden anzusprechen, der gerade einen Verlust erlitten hat. In meiner Kolumne ließ ich die Vorsitzende eines Hospizvereins zu Worte kommen, die Erfahrung mit der Begleitung trauernder Menschen hat. Sie hat die Leserin zu Gesprächen eingeladen.
Traurig und wütend zugleich meldete sich ein anderer Leser, der vor Monaten seine Frau verloren hatte. Aber ausgerechnet ein Amt, welches dies wissen müsste, schickte Wochen nach dem Tod ein behördliches Schreiben, adressiert an die Verstorbene. Auf meine Nachfrage hin hat sich das Amt sehr entschuldigt. Wörtlich heißt es: „Der Umstand, dass der Brief an die verstorbene Ehefrau adressiert ist, wird vonseiten des Amtes sehr bedauert. Er ist auf eine automatisierte Antwort zurückzuführen. Die zuständige Abteilungsleiterin will die Mitarbeiter sensibilisieren, dass in Zukunft solche Versehen nicht mehr vorkommen.“
Eine Leserin hat mich stellvertretend für ihren Vater angeschrieben. Der 81 Jahre alte Kieler sei ein langjähriger Kunde der Sparkasse. Aber er habe große Probleme, seine Bankgeschäfte in der gerade modernisierten Filiale zu bewältigen. Dort fehlten Sitzmöglichkeiten und Ablagen, auf denen Kunden ihre Unterlagen beziehungsweise Taschen deponieren könnten, während sie die Tastaturen bedienten. Mehrfach habe sie in der Zweigstelle auf diesen Mangel hingewiesen. Bisher sei das Problem jedoch nicht gelöst worden. Auf ihre Bitte hin habe ich mit den Verantwortlichen der Kieler Sparkasse gesprochen und das Problem geschildert – mit Erfolg. Seit mehreren Monaten können die Kunden dieser Filiale im Foyer bequem Platz nehmen. Und seitdem gibt es auch Ablagemöglichkeiten.
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