Nachgefragt

„Es besteht ein virtuelles Hausrecht“

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Dr. Carsten Ulbricht ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte.

Symbolbild Presserecht
Fotocredit: Fotolia - fotogestoeber

Auf den Facebook-Seiten von Lokalzeitungen nehmen Hasskommentare zu – wie ist die rechtliche Lage und wann haftet die Zeitung für Nutzerbeiträge? Die drehscheibe hat nachgefragt bei Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht.

Wie sollten Lokalzeitungen mit rassistischen Kommentaren auf Facebook umgehen?

Ich empfehle grundsätzlich jedem Plattformbetreiber entsprechende Kommentarrichtlinien festzulegen, in denen aufgeführt wird, welche Inhalte man auf der Seite nicht sehen will. Es besteht auch auf den Facebook-Profilen der Zeitungen ein virtuelles Hausrecht. Wenn also ein Beitrag gelöscht wird, kann man sich auf die Richtlinien beziehen, und so die Entscheidung transparent machen. Außerdem sollte eine Zeitung Beiträge löschen, die rechtswidrige Inhalte enthalten, um eine eigene Haftung zu vermeiden. Strafbar sind beispielsweise persönliche Beleidigungen und Volksverhetzung.

Wann haftet eine Zeitung für solche Beiträge auf ihrer Seite?

Eigentlich ist sie laut § 10 des Telemediengesetzes nicht dazu verpflichtet, die Kommentare auf ihrer Seite nach Rechtsverletzungen zu durchsuchen. Wenn allerdings jemand solche Inhalte meldet, die Zeitung also Kenntnis von rechtswidrigen Kommentaren erhält, muss sie aufgrund des sogenannten „notice and takedown“-Grundsatzes die Kommentare löschen. Sonst können zivil- oder strafrechtliche Folgen auch für die Zeitung als Betreibe der jeweiligen Facebookseite nicht mehr ausgeschlossen werden.

Was halten Sie von der Task Force, die Justizminister Maas gerade plant und die gegen Hasskommentare auf Facebook vorgehen soll?

Es kann sicher nicht schaden, verstärkt den Dialog mit Facebook zu suchen. Besser wäre es aber, die bestehenden Behörden zur Verfolgung von strafrechtlichen Inhalten mit mehr Kompetenzen und Ressourcen auszustatten. Die Bildung einer Task Force wirkt auf mich wie Aktionismus, auch weil unklar ist, ob Facebook überhaupt deutschem Recht unterliegt.

Interview: Max Wiegand

Dr. Carsten Ulbricht berät über alle rechtlichen Themen des Internets, insbesondere Social Media, E-Commerce und Enterprise 2.0. Über diese Themen schreibt er auch in seinem Blog „rechtzweinull“.

Kontakt

Dr. Carsten Ulbricht
E-Mail: cu@bartsch-rechtsanwaelte.de
Internet: www.rechtzweinull.de

Mehr zum Thema Flüchtlinge und Asylbewerberheime finden Sie in der neuesten Ausgabe der drehscheibe „Zuflucht Deutschland“ (10/2015).

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