MeToo-Interview

„Viele Journalisten sind sensibler geworden“

von

Heribert Prantl
Heribert Prantl (Foto: Jürgen Bauer)

Herr Prantl, als im Rahmen der MeToo-Debatte von Schauspielerinnen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen den Regisseur Dieter Wedel erhoben wurden, war hie und da auch von einer Vorverurteilung Wedels die Rede. Sie sahen das anders. Warum?

Für einen Juristen, für einen rechtspolitischen Journalisten stellt sich die Frage, wie stark die Unschuldsvermutung ist. Heißt Unschuldsvermutung, dass die Opfer nicht mehr reden dürfen, wenn eine Straftat verjährt ist? Heißt Unschuldsvermutung, dass die Zeugen dann nichts mehr sagen dürfen? Das waren die Fragen, die für mich hinter der Veröffentlichung der Wochenzeitung Die Zeit zum Fall Wedel standen. Wenn ich von dem ausgehe, was die dort befragten Zeuginnen gesagt haben, dann war ein nicht geringer Teil der Vorwürfe bzw. der dahinter stehenden Taten verjährt. Muss man bei der journalistischen Behandlung in der Kategorie der Verjährung denken? Verhindert eine mögliche Verjährung einer Straftat, dass man über sie berichtet? Da meinte ich: nein. Nach gründlicher Prüfung, nach Beachtung jeglicher Sorgfalt im Umgang mit den Opfern und den Tätern muss es möglich sein, darüber zu schreiben. Verjährung verbietet keine gesellschaftliche Diskussion.

Besteht beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Art nicht grundsätzlich die Gefahr, dass es zu Vorverurteilungen kommt und das Leben von Unschuldigen ruiniert wird? So ein Vorwurf bleibt ja an einem haften, auch wenn er sich vor Gericht als falsch erweisen sollte.

Gewiss. Beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gilt dieser alte Satz ganz besonders: Semper aliquid haeret. Es bleibt immer irgendetwas hängen. Diesen Satz muss ich bei der Prüfung, ob ich publiziere oder nicht, bedenken. Wenn die Vorwürfe nicht so substantiell sind, dass ich es verantworten kann zu veröffentlichen, darf ich nicht veröffentlichen. Ich muss im Umgang mit Zeuginnen und potentiellen Opfern sorgfältig prüfen und zu einem Urteil kommen, ob es zu rechtfertigen ist oder ob es vielleicht sogar eine Pflicht ist, diese Vorwürfe zu publizieren – aufgrund der Intensität und der Zahl und der Gewichtigkeit  der Vorwürfe, ich  muss eine Zusammenschau dieser Vorwürfe vornehmen. . Ich habe damals das Rechercheergebnis der Zeit sehr sorgfältig gelesen und gewogen, die Arbeit war so substantiell, dass sie mich überzeugt hat. So kam ich zu dem Ergebnis, dass diese Publikation gerechtfertigt ist.

Was würden Sie Kolleginnen und Kollegen in Lokalredaktionen raten, wenn ihnen solche Vorwürfe bekannt werden? Wie sollte man vorgehen?

Man muss wirklich sehr gründliche Gespräche mit den Hinweisgeberinnen führen, mit den Frauen, die bestimmte Vorfälle aufdecken, da ist es nicht damit getan, sich eine eidesstattliche Versicherung oder derlei förmliche Absicherungen geben zu lassen. Ich muss selbst zur Überzeugung gelangen, dass diese Frau Recht hat. Ich muss recherchieren, ob es weitere, ähnliche Vorfälle gab und gibt, ich muß zur Überzeugung kommen, dass diese Vorwürfe Substanz haben; wenn ich nicht dieser Überzeugung bin, darf ich nicht publizieren. Es gibt ja in München Vorwürfe gegen den Leiter der Musikhochschule, da war und ist es auch die Vielzahl ähnlicher Vorwürfe, die mich zu der Überzeugung gelangen ließ,  dass es da gewisse Grundmuster gibt, und das stärkt die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen.

Anders als zum Beispiel im Fall des Meteorologen Jörg Kachelmann?

Im Fall Kachelmann gab es eine einzige Zeugin. Hier stellte sich auch nicht die Frage, ob die Justiz ermittelt oder nicht. Verjährung stand ja nicht zur Debatte. Das war ein ganz normales Ermittlungsverfahren. In diesem Fall würde ich mir schon wünschen, dass Medien sich stärker zurückhalten. Diese Art von Vorbewertung eines Ermittlungsverfahrens und  des Sachstandes schon vor dem Beginn des Strafprozesses halte ich für ungut. Es ist ja oft so, dass man sich die Akten besorgt, was in Zeiten der Digitalisierung nicht schwer ist, da genügt heute ein Klick und man hat Gigabyte von Daten. Umso sorgfältiger muss ich mit diesen Informationen umgehen. Ein Strafverfahren ist was anderes als der Akteninhalt. Es gibt im Strafrecht den Satz: Das mündliche Verfahren ist ausschlaggebend. Das Urteil basiert auf dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung. Entscheidend ist im Strafrecht, was vor Gericht passiert. Ich sage das auch oft in meiner Konferenz, wenn die brennende Lust darauf besteht, möglichst viel schon vor der Verhandlung zu publizieren. Wenn es, wie im Fall Kachelmann, zu einem Verfahren kommt, muss ich mich vor und auch während der Verhandlung zurückhalten. Dieses Grundsatz ist im Verfahren Kachelmanns nicht gewahrt worden. Wenn die Geschichte bereits verjährt gewesen wäre und die Staatsanwaltschaft kein Verfahren eröffnet hätte, wenn die Frau dann unserer Redaktion all das geschildert hätte, hätte ich es wahrscheinlich nicht gedruckt, eben weil es nur diese eine einzige Zeugin gab. Das war ja im Fall Wedel völlig anders, da gab es eine ganze Reihe von Frauen, die ähnliches geschildert hatten, es gab verschiedene Schreiben innerhalb der Fernsehanstalten, das alles machte die Angaben der Frauen glaubwürdig.

Inzwischen gibt es ja auch Kritik an MeToo. Der Kampagnencharakter wird kritisiert, das Verhältnis von Mann und Frau würde immer verkrampfter dadurch, plumpe Anmache werde nicht mehr von schweren Straftaten abgegrenzt, Frauen würden zu reinen Opfern stilisiert. Ist MeToo ein Beispiel für die negativen Auswüchse unserer Mediengesellschaft?

Wir müssen zwischen der MeToo-Debatte und dem, was Wedel vorgeworfen wurde, unterscheiden. MeToo führte ja zu einer Sensibilität, manche sagen zu einer Hypersensibilität. Manchen beklagen gar ein Klima der Vorverurteilung. Ich empfinde es nicht so. Es mag schon sein, dass auf die Exzesse, die es in jüngster Vergangenheit gab, nun eine ganz besondere Sensibilität folgt. Lieber  Hypersensibilität als Abstumpfung. Aber ich finde nicht, dass man von einer hysterischen Debatte sprechen kann, wie manche behaupten.

Hat die MeToo-Debatte den Journalismus verändert?    

Es sind viele Männer, es sind auch viele Journalisten, es ist die Gesellschaft für ein Thema sensibler geworden, für das sie vorher die Sensibilität nicht hatten. Man war vielleicht vorher schnell geneigt abzuwinken, nach dem Motto: Habt euch doch nicht so! Bestimmte Verhaltensweisen und Attitüden wurden Für heribert Prantls zeigt die MeToo-Debatte für Normalität gehalten. Wenn die Sensibilität auch im journalistischen Bereich gewachsen ist, wenn es mehr Aufmerksamkeit und  mehr Vorsicht gibt, dann ist das, so meine ich, ein gutes Ergebnis der Debatte. Wenn das Gefühl herrscht, dass es zuviel wird, liegt es vielleicht nur daran, dass es vorher zuwenig gab.  

Interview: Stefan Wirner

 

Anders als Heribert Prantl bewertete damals Gisela Friedrichsen, Gerichtsreporterin der Welt, den Fall Wedel. Das Interview mit ihr aus Ausgabe 13/18 der drehscheibe lesen Sie hier.

 

Zur Person

Heribert Prantl ist Jurist, Journalist und Autor. Seit Januar 2018 leitet das Meinungsressort der Süddeutschen Zeitung, seit Januar 2011 ist er Mitglied der Chefredaktion. Zuletzt veröffentlichte er „Vom großen und kleinen Widerstand. Gedanken zu Zeit und Unzeit“ in der Süddeutsche Zeitung Edition.

 

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