MeToo-Interview

„Wir sind keine Ermittler“

von

Gisela Friedrichsen
Gisela Friedrichsen

Frau Friedrichsen, als im vorigen Jahr mehrere Schauspielerinnen den Vorwurf der sexuellen Belästigung gegen den Regisseur Dieter Wedel erhoben, fiel die Bewertung in den Medien unterschiedlich aus. Sie sahen eine Vorverurteilung Wedels. Was waren Ihre Argumente?

Zu der Zeit war noch überhaupt nichts Konkretes bekannt, es gab auch noch keine Ermittlungen. Zunächst gilt für jeden die Unschuldsvermutung. Ein solcher Vorwurf – unabhängig davon, ob er sich später bewahrheitet oder nicht – bedeutet ja eine enorme Rufschädigung. Aber es ist weder die Aufgabe der Medien, jemanden „fertigzumachen“, noch ist es mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar, jemanden bereits als schuldig hinzustellen, gegen den bisher nur nicht nachprüfbare Vorwürfe erhoben werden. Das meinte ich mit „medialem Pranger“. Man kann ja über solche Dinge berichten, aber es ist doch die Frage, wie man das tut. Man kann schreiben, dass ein Verdacht bestehe, der aber erst geprüft werden müsse. Es ist ein Unterschied, ob man ihn als Tatsache darstellt oder eine gewisse Distanz einhält. Darauf hat jeder Bürger im Rechtsstaat einen Anspruch. Man kann nicht sagen, der Wedel ist ein Scheusal, er war als Regisseur unangenehm, der hat mich mal blöd angeredet – all das spielt keine Rolle, wenn es um sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung geht. Die Frage  muss geklärt werden, ob er eine Straftat begangen hat oder nicht.

Ist nicht beim Vorwurf der sexuellen Belästigung die Gefahr der Vorverurteilung immer gegeben, egal wie man berichtet?

Diese Gefahr besteht, und umso vorsichtiger muss man damit umgehen. Ich würde immer dafür plädieren, mit einer Veröffentlichung so lange zu warten, bis die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat. Wenn sie gar keinen Anfangsverdacht erkennen kann, dann betrachte ich eine Berichterstattung sogar für unzulässig. In dem Moment, wenn ermittelt wird, kann man sicherlich darüber berichten. Aber einfach nur auf eine bloße Behauptung hin, dass irgendwann irgendwas gewesen sein soll, zu suggerieren, das sei die Wahrheit, das geht mir zu weit. Man kann ja auch nicht einfach ins Blaue hinein behaupten, jemand habe gestohlen oder einen Menschen umgebracht.

Sehen Sie den Fall Wedel vom heutigen Standpunkt aus anders?

Inzwischen finden Ermittlungen statt, und es wird wohl zu einem Verfahren kommen. Das ist eine andere Situation. Man hat offenbar Anhaltspunkte gefunden, über die nun ein Gericht entscheiden muss. Darüber kann man berichten. Aber solange das noch nicht der Fall ist, bin ich strikt dagegen, Menschen mit solchen Vorwürfen zu überziehen. Denn die Medien können gar nicht wissen, ob an solchen Behauptungen etwas dran ist oder nicht. Sie haben weder den Apparat noch sind sie geschult, das festzustellen. Wir sind ja keine Ermittler. Wir sind schlicht und einfach Journalisten. 

Ist das nicht problematisch für mögliche Opfer? Ihnen muss man sagen, man könne erst berichten, wenn sich die Staatsanwaltschaft einschaltet.

Niemand kann den Anspruch erheben, dass über seinen Fall berichtet wird, wenn er es gerne hätte. Ich bin nach wie vor äußerst skeptisch bei Vorwürfen, die Jahrzehnte später erhoben werden. Aus gutem Grund verjähren bestimmte Delikte, weil man sie irgendwann nicht mehr überprüfen kann. Entweder man meldet eine Straftat relativ zeitnah, solange man noch Beweise finden kann, mit denen man dann einen Menschen verurteilen oder freisprechen kann, oder man riskiert, dass nichts oder wenig noch herauskommt – außer man legt es auf öffentliche Aufmerksamkeit an. Die bekommt man, wie man sieht, auch Jahrzehnte später noch.

Heribert Prantl meinte in der Debatte, eine mögliche Verjährung sei kein ausreichender Grund, über diese Vorwürfe nicht zu berichten. Die Berichterstattung habe auch Strukturen – etwa im Film- und Fernsehbusiness – aufgedeckt.

Und das soll dann auf dem Rücken eines Einzelnen ausgetragen werden? Strukturen kann man durchaus auch aufdecken, ohne dass man bestimmte Personen an den Pranger stellt. Wenn etwas verjährt ist, ist es strafrechtlich nicht mehr verfolgbar und damit erledigt. So funktioniert der Rechtsstaat nun mal. Da kann der eine oder andere dann ungeschoren davonkommen. Das muss man aber aushalten. Und es ist weniger schlimm, als wenn ein Unschuldiger um seinen Ruf und seine Existenz gebracht wird.

Worin besteht da der Unterschied zu den Berichten etwa über sexuellen Missbrauch in Heimen in den 60er-Jahren oder über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche, die auch länger zurückliegen?

Dabei geht es ja vorrangig um Kinder, die sich damals nicht haben wehren können, denen man nicht geglaubt hat oder die gar keine Möglichkeit hatten, zur Polizei zu gehen. Viele haben ja erst viel später begriffen, welches Unrecht  ihnen widerfahren ist.

Das könnte aber auch bei den Frauen der Fall sein, die als Schauspielerinnen in einer beruflichen Abhängigkeit steckten.

Irgendwann ist man eine erwachsene Frau. Wir leben nicht mehr im 17. Jahrhundert. Es geht ja um Vorfälle, die in den 80er- oder 90er-Jahren gewesen sein sollen. Frauen waren damals doch nicht mehr unmündig! Und wer für sich beschließt, das lasse ich mir bieten, weil mir meine Karriere wichtiger ist, der hat sich eben dazu entschlossen.

Wie bewerten Sie nach nun einem Jahr die MeToo-Debatte im Allgemeinen?

Am Anfang dachte ich, es sei vielleicht gar nicht so verkehrt, wenn die Sensibilität für das Verhalten – bei beiden  Geschlechtern – geschärft wird. Aber unterm Strich weiß ich nicht, ob die Propagandistinnen dieser Debatte sich mittlerweile nicht lächerlich machen. Wenn es so weit geht, dass Männer sagen, ich fahre mit keiner Frau mehr alleine im Aufzug oder ich bespreche eine Arbeit mit einer Studentin nur noch in Anwesenheit Dritter – wenn der Umgang der Geschlechter miteinander solche Formen annimmt, dann ist es bedenklich. Wir leben in einem freien Land, wir sind emanzipierte Frauen, wir haben so viel erreicht in den letzten Jahrzehnten im Berufsleben, und jetzt breitet sich plötzlich eine verkrampfte Atmosphäre aus, in der Frauen wieder zu hilflosen, ausgelieferten Geschöpfen mutieren. Jede Frau ist heute Manns genug zu sagen, was ihr nicht passt.

Hat sich durch die Debatte der Journalismus verändert?

Es ist zu einer Lagerbildung gekommen. Ich stehe mit meiner streng rechtsstaatlichen Auffassung denjenigen gegenüber, die nun jubeln, dass man Männern mittels bestimmter Beschuldigungen eins auswischen kann. Mit so etwas will ich nichts zu tun haben.

Welche Tipps hätten Sie für Lokaljournalisten, die von solchen Vorwürfen hören?

Man muss die gleichen Maßstäbe anlegen wie bei der Berichterstattung über andere Beschuldigungen. Man fragt doch sonst auch: Ist diese Information wasserdicht? Ist die Quelle verlässlich? Es darf bei einer möglichen sexuellen Belästigung nicht anders sein als bei jedem anderen Verdacht. Vor der Begeisterung, als Journalist einen „Promi“ zur Strecke gebracht zu haben, kann ich nur warnen.

Interview: Stefan Wirner

 

Anders als Gisela Friedrichsen bewertete damals Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung, den Fall Wedel. Ein Interview mit ihm lesen Sie hier.

 

Zur Person

Gisela Friedrichsen ist Gerichtsreporterin der Zeitung Die Welt.

 

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Kommentar von Menschenrechtler |

Missachtung der Menschenrechte in unserer Gesellschaft.
Anschauliches Beispiel: Die gepriesene Computertomografie ist gefährlich wie eine Atombombe. Man will und kann sich damit wie zur Zeit der Hexen- oder Judenverfolgung auf Kosten von Menschenleben bereichern. Das willkürliche Wegsperren ist auch wie früher üblich, siehe „Mollath“ und "Fehldiagnose Rechtsstaat". Menschenrechtsverletzungen haben demnach andere Ursachen als die politische Gesinnung, wie uns weisgemacht wird.
Nach dem Urteil BGH, 03.12.1997 2 StR 397/97 kann ein um 100-faches herkömmliches Röntgen eine gefährliche strafbare Körperverletzung darstellen. Eine Computertomografie entspricht der 100- bis 1000-fachen Strahlendosis des konventionellen Röntgens, vgl. z.B. http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm oder der Strahlung der Atombombe von 1945, vgl. z.B. https://www.welt.de/wissenschaft/article1667375/Experten-warnen-vor-Computertomografie.html. Eine Computertomografie erhöht das Krebsrisiko um ca. 24 Prozent, vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/173109/Gefahren-durch-Ionisierende-Strahlung-Mediziner-in-der-Verantwortung.
In unserer Familie erhielten wir ab 2014 bei 3 verschiedenen Stellen viele unnütze und gesetzwidrige Computertomografien des Kopfes aufgedrängt, 2 Personen je zwei, eine Person 10 Cts. Einfache unnötige Röntgenaufnahmen haben wir auch alle erhalten. 2002 erhielt meine inzwischen verstorbene Mutter bei bekannter Multipler Sklerose 76 unnütze Röntgen-Aufnahmen des Kopfes und musste dafür ca. 1000 Euro zahlen. Die M.S. wird durch Amalgam hervorgerufen (s. Internet). Petitionen zum Verbot von Amalgam werden regelmäßig von der Lobby abgewimmelt. In der nicht profitorientierten Sowjetunion wurde Amalgam schon 1975 verboten.
Meine Strafanzeige gegen Mitarbeiter eines Krankenhauses wegen gefährlicher Körperverletzung durch Computertomografie und Betrug mit Hinweisen auf Tatsachen und Bestimmungen wurde von der Staatsanwaltschaft unter Verletzung rechtlichen Gehörs abgewiesen, was wohl auch als Strafvereitelung strafbar sein könnte. Zur Führungsriege des Krankenhauses, das 2 und 10 unnütze Cts machte, gehören ein katholischer Orden, eine Stadtverwaltung mit Bürgermeister sowie eine Regierung.
Es fällt regelmäßig auf, dass es den suggerierten Schutz des Patienten, siehe z.B. https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/medizin/schutz-des-patienten/, https://www.thieme.de/statics/bilder/thieme/final/de/bilder/tw_radiologie/Hoelting_Das-neue-Patientenrechtegesetz-Umsetzung-und-Aufklaerung-in-der-Radiologie.pdf nicht gibt. Anstatt Gesundheit steht der Profit im Vordergrund. Wegen Rückenschmerzen wird unnötig geröntgt, vgl. https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2016/november/volksleiden-rueckenschmerzen-viele-arztbesuche-und-untersuchungen-sind-ueberfluessig/. Häufiges Röntgen beim Zahnarzt erhöht die Tumorgefahr, vgl. https://www.welt.de/gesundheit/article106168206/Haeufiges-Roentgen-beim-Zahnarzt-erhoeht-Tumorgefahr.html. Mammografie und PSA-Test bringen nichts, vgl. https://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/krebs/vorbeugung/tid-32170/umstrittene-krebsfrueherkennung-mammographie-und-psa-test-bringen-wenig_aid_1032945.html.
Mittels Zensur werden Missstände vertuscht. Systemkritische Petitionen werden abgewimmelt. Kritiker werden geächtet, z.B. bei Medien gesperrt (z.B. bei Funke Medien NRW). Kritische Journalisten wie Ken Jebsen und Jürgen Elsässer erhielten laut Internet bereits Morddrohungen. Wer Rechtsmittel einlegt, wird auch als Kritiker geächtet. Dementsprechend ist beim Bundesverfassungsgericht die „Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %" (s. Internet). Weitere Menschenrechtsverletzungen kann man im Internet nachlesen, z.B. unter "Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform", "Dienstaufsichtsbeschwerde formlos, fristlos, fruchtlos" und "unser täglich Gift". Neben Geldgier (s. auch Finanzkrise) und Machtgier mit Kumpanei spielen offenbar auch Missgunst und Sadismus eine große Rolle.
Nach unserem „Demokratieprinzip“ halten sich Herrschende an Verfassung, Recht und Gesetz, weil sie dazu verpflichtet sind, vgl. http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip/. Man darf dieses Prinzip des Rechtsstaats nicht infrage stellen, verlangen Herrschende. Das Parteiensystem und Gesetze würden alles richten. Andersdenkende wären krank, Querulanten bzw. würden keinen Rechtsstaat wollen. Mit derartigen Behauptungen scheinen Herrschende nur eigene Vorteile wahren zu wollen. Dass bei den Praktiken auch die gesamte Menschheit geschädigt wird, können die sich offenbar nicht denken. Unsere Vorfahren sind in Gruppen von 10 bis 20 über die Steppe gezogen. An unseren Instinkten hat sich seitdem nichts geändert, vgl. https://www.industrie-lexikon.de/cms/forum/15/4552-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=12. Es wären neue Strukturen erforderlich, die dem urzeitlichen Sippenverhalten der herrschenden Oberschicht Einhalt gebieten. Bürgergerichte (s. Internet) wären z.B. nötig.

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