Das Spiel war zu viel
von Oliver Schlappat
Wie eindeutig muss Werbung von redaktionellem Inhalt unterschieden werden? Der Fall einer Veröffentlichung auf einem Internetportal bietet einen Hinweis darauf.
Der Fall:
Ein Internet-Portal veröffentlicht unter dem Titel „Vernetzt“ einen Text über ein neues Computerspiel, dessen Hintergrundgeschichte auf zwei Seiten ausführlich vorgestellt wird. Darüber hinaus ist der Text mit einer Reihe von Bildschirmfotos und einem Video angereichert. Gekennzeichnet ist die Veröffentlichung als „Promotion“. Ein Leser beschwert sich beim Deutschen Presserat, denn aus seiner Sicht handele es sich bei der Veröffentlichung um Werbung. Jedoch sei der Artikel nicht klar als solche erkennbar.
Die Redaktion:
In ihrer Stellungnahme erklärt die Redaktion, dass es sich um ein sogenanntes Advertorial handele, das im Rahmen einer Werbekampagne für das Spiel platziert worden sei. Daher sei es auf der Webseite auch mit „Promotion“ gekennzeichnet worden. Diese Kennzeichnung reiche aus Sicht des Rechtsbeistandes des Verlages aus, um den Text von redaktionellen Inhalten zu unterscheiden.
Das Ergebnis:
Der Beschwerdeausschuss sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen die in Ziffer 7 des Pressekodex geforderte klare Trennung von Redaktion und Werbung. Die Kennzeichnung des Beitrages als „Promotion“ weist den Artikel nicht eindeutig als Anzeige aus, da der Begriff aus presseethischen Gesichtspunkten kein zulässiges Pseudonym für die Kennzeichnung als „Anzeige“ ist und der Werbecharakter für den Leser nicht ausreichend deutlich erkennbar ist. Deshalb spricht der Beschwerdeausschuss einen Hinweis aus.
Der Kodex:
Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.
Veröffentlicht am
Kommentare
Einen Kommentar schreiben