Ein Fall für den Presserat

Zu nah am Opfer dran

von

Der Fall:

Eine Tageszeitung berichtet online unter der Überschrift „Hier tötet eine Löwin Katherine Chappell (29)“ über einen Unfall in Südafrika. Während einer Autofahrt durch einen Tierpark wurde eine Frau durch ein geöffnetes Fenster von einem Löwen tödlich verletzt. Zur Berichterstattung gehören mehrere Fotos, die den Vorgang zeigen. Die Bildunterschrift lautet: „Todesattacke: Hier steckt die Löwin ihren Kopf in das geöffnete Beifahrerfenster.“ Ferner veröffentlicht die Redaktion Porträtbilder der Frau. Am Ende des Beitrags erhält der Leser die Möglichkeit, mitzuteilen, was er bei dem Artikel empfinde. Vorgegeben sind Antwortmöglichkeiten wie „Lachen“, „Wow“ und andere Emotionen. Ein Leser beschwert sich beim Presserat über die menschenverachtende Überschrift und die Fotos. Ferner hält er die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten der User für unangemessen. Der Presserat diskutiert die Beschwerde auch mit Blick auf eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen..

Die Redaktion:

Es handele sich um eine Mitarbeiterin der bekannten Serie „Game of Thrones“, teilt die Zeitung mit. Daher habe identifizierend berichtet werden dürfen. Es bestehe ein öffentliches Informationsinteresse. Es sei daher auch zulässig, die Fotos zu zeigen. Die Berichterstattung sei auch nicht herabwürdigend. Ein Bild der schon toten oder verletzten Frau sei nicht veröffentlicht worden. Auf dem Foto sei lediglich das Fahrzeug der Toten von hinten zu sehen und ein Löwe, der sich mit seinem Kopf auf Höhe des Beifahrerfensters befinde. Was die Meinungsübersicht am Ende des Beitrages angehe, teilt die Zeitung mit: Das sogenannte Moodtagging befinde sich standardmäßig unter jedem Beitrag der Zeitung. Mithilfe des Tools könne der Leser seine Stimmung zu dem Artikel ausdrücken. Dass „Lachen“ nicht zu jedem Artikel passe, möge sein. Die Auswahl erfolge jedoch durch den Leser und nicht durch die Redaktion.

Das Ergebnis:

Die Zeitung hat die Ziffern 1 und 11 des Kodexes verletzt, der Presserat spricht eine Missbilligung aus. Das Foto, das zeigt, wie die Löwin ihren Kopf in das Fahrerfenster steckt, ist unangemessen sensationell. Die Szene illustriert offensichtlich den Moment, in dem Katherine Chappell von dem Tier getötet wird. In Verbindung mit der Überschrift „Hier tötet …“ wird der konkrete Tötungsmoment gezeigt und beschrieben. Eine derartige Darstellung ist mit ethischen Grundsätzen nicht vereinbar. Die Möglichkeit, dass Leser am Ende des Textes eine Bewertung auf Basis ihres  Gemütszustandes vornehmen können, verletzt Ziffer 1 des Kodexes. Lachen ist der Ausdruck eines positiven Gefühls, das bei einem derartigen Bericht unangebracht ist. Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte nach Ziffer 8 liegt nicht vor. Zwar ist eine produktionstechnische Mitarbeiterin einer Fernsehserie nicht automatisch eine Person, bei deren Tod das öffentliche Interesse gegenüber dem Persönlichkeitsschutz überwiegt. Da sich aber die Mutter der getöteten Frau öffentlich zum Tod der Tochter geäußert hat, ist die identifizierende Darstellung im konkreten Fall noch akzeptabel.

Der Kodex:

Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Ziffer 8 – Schutz der Persönlichkeit

Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein. Die Presse gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz

Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

Edda Eick

Autorin

Edda Eick ist Journalistin und Referentin für Öffentlichkeitsarbeit.
Telefon 030 – 36 70 07-0
E-Mail: eick@presserat.de

Veröffentlicht am

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Kommentieren

Bei den mit Sternchen (*) markierten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder.