Fotos von Einsatzkräften in Uniform sind regelmäßig Bestandteil der Bildberichterstattung. Doch nicht jedem Uniformierten passt es, wenn er im Bild gezeigt wird.
Redaktionen stellen sich täglich die Frage, wann Namen und Fotos von Personen verbreitet werden dürfen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat jetzt eine frühere Entscheidung revidiert.
Noch bevor alle Eltern informiert werden konnten, berichtet eine Lokalzeitung über einen Brand im Kindergarten und veröffentlicht ein Foto der geretteten Kinder und Erzieher.
In einer Reportage werden zwei Moslems als „Islamisten“ bezeichnet. Das hält das Landgericht für zulässig. Anders sieht es beim Abdruck von Fotos der Betroffenen aus.