Eine Frage, die Redaktionen immer wieder beschäftigt: Soll die Herkunft eines Straftäters genannt werden oder nicht? Der Presserat differenziert bei seinen Urteilen.
Nach der Vergewaltigung einer Ukrainerin gibt die Staatsbürgerschaft der mutmaßlichen Täter Rätsel auf. Darf die Zeitung über die Unklarheiten berichten?
Eine Regionalzeitung nennt die Nationalität eines Straftäters in ihrem Beitragstitel. Ein Leser findet, die Zeitung bediene damit das Stereotyp des kriminellen Ausländers.
In der Debatte um die Regenbogen-Beleuchtung der Münchner EM-Arena hat Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban die deutsche Politik vor weiterer Einmischung gewarnt. Eine Reihe anderer deutscher Fußballstadien und öffentlicher Gebäude soll indes am Mittwochabend in Regenbogenfarben erleuchtet werden.
Eine Zeitschrift berichtet über ausländische Mediziner und zeigt dabei das Foto eines dunkelhäutigen Arztes. Ein Leser sieht darin eine Diskriminierung.
Nach dem Tod von George Floyd wird auch hierzulande verstärkt über Rassismus diskutiert. Behandeln lokale Medien das Thema angemessen? Darüber sprachen wir mit Hadija Haruna-Oelker von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland.
Nach dem Tod von George Floyd wird auch hierzulande verstärkt über Rassismus diskutiert. Behandeln lokale Medien das Thema angemessen? Darüber sprachen wir mit Hadija Haruna-Oelker von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland.
Ein Gerichtsbericht, in dem es um eine Transsexuelle geht, wird mit einer unsensiblen Überschrift versehen. Der Presserat sieht das Diskriminierungsverbot verletzt.
In einer Mitteilung nennt die Polizei die Herkunft eines Täters. Die Redaktion übernimmt die Information, da sie sowieso bereits über soziale Netzwerke verbreitet worden sei.