Darf eine E-Mail an die Redaktion, die in Form und Inhalt einem Leserbrief entspricht, als solcher veröffentlicht werden, auch wenn sie nicht an das Leserbrief-Postfach geschickt wurde?
Beim Abtippen eines mit Schreibmaschine geschriebenen Leserbriefs hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Der Verfasser fordert eine Berichtigung im Blatt.
Der Leseranwalt der Main-Post erklärt, warum Redaktionen Leserbriefe, die drastische Anschuldigungen enthalten, manchmal besser nicht veröffentlichen sollten.
Ein Leserbrief befasst sich kritisch mit der AfD. Der Autor wird zwar genannt, jedoch nicht, dass er Beisitzer des SPD-Ortsvereins ist. Müssen Leser über Funktionen von Verfassern informiert werden?
Ein Leser äußert sein Unverständnis darüber, warum die Redaktion bei Leserbriefen keine Anonymisierungen vornimmt. Dies seien Methoden wie in einem „Nicht-Rechtsstaat“.
Seit Pegida und AfD auf der Bildfläche erschienen sind, ist der Ton in den Zuschriften an die Sächsische Zeitung rauer geworden. Wie geht die Redaktion damit um?
Gegen den Willen eines Leserbriefschreibers wird beim Abdruck sein Pfarrertitel angeführt, der Brief wird an andere Empfänger weitergeleitet. Der Mann beschwert sich beim Presserat.
In einem Leserbrief stehen abfällige Äußerungen über Homosexuelle. Die Redaktion druckt den Text, distanziert sich aber später davon. Ein Leser sieht dennoch einen Verstoß gegen den Pressekodex.
Ob Leserbrief, Leserreporterfoto oder -text. Wenn Dritte für Zeitungen Inhalte beisteuern, stellt sich die Frage, ob die Zeitung für Fehler geradestehen muss.
Gemeinsam mit Max Neufeind von der ETH Zürich hat Sebastian Horn, Redakteur von Zeit online, eine der Debatten auf Zeit online wissenschaftlich ausgewertet. Am Rande der Re:publica sprach die drehscheibe mit ihm über seine Beobachtungen.