Ein Leser kritisiert die Redaktion, weil sie in einem Leserbrief die AfD-Mitgliedschaft eines dort zitierten Experten nicht kenntlich gemacht hat. Die Feedback-Redakteurin ordnet den Fall ein.
Im Zuge einer Debatte über eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken reagiert eine Leserin mit einem Leserbrief und fordert dessen Veröffentlichung. Die Leseranwältin reagiert.
In einem Leserbrief wird die Meinung vertreten, dass die Ukraine Gebiete an Russland abtreten soll. Ein anderer Leser äußert daraufhin deutliche Kritik.
Redaktionen stellen sich täglich die Frage, wann Namen und Fotos von Personen verbreitet werden dürfen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat jetzt eine frühere Entscheidung revidiert.
Ein Leser äußert sein Unverständnis darüber, warum die Redaktion bei Leserbriefen keine Anonymisierungen vornimmt. Dies seien Methoden wie in einem „Nicht-Rechtsstaat“.