Im Streit um einen Jugendtreff darf eine Zeitung den Beschwerdeführer namentlich nennen. Denn dessen berufliche Funktion spielte in der Auseinandersetzung möglicherweise eine Rolle.
Wann dürfen in Berichten über Straftaten die Namen der mutmaßlichen Täter genannt und unverpixelte Bilder von ihnen gezeigt werden?
Zwei verurteilte Täter versuchen nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis, gerichtlich gegen die Nennung ihrer Namen in Archivberichten vorzugehen.