Ein Leser wirft der Redaktion vor, sie habe die Neugründung eines Unternehmens in einem Artikel beworben. Der Leseranwalt erklärt, warum dennoch keine Schleichwerbung vorliegt.
In Vorberichten zur Fußball-Champions-League gibt eine Zeitung an, auf welchen Fernsehsendern oder Streaming-Diensten die Spiele verfolgt werden können. Ein Leser sieht darin Schleichwerbung.
Eine Redaktion verweist zum Thema Kartoffel auf das Portal einer Supermarktkette. Daraufhin beschwert sich ein Leser, der darin einen Fall von Schleichwerbung sieht.
Eine Zeitung berichtet über die Kooperation eines Energieversorgers mit der Sparkasse. Daraufhin wirft ihr ein Leser vor, Schleichwerbung zu betreiben.