Eine Frage, die Redaktionen immer wieder beschäftigt: Soll die Herkunft eines Straftäters genannt werden oder nicht? Der Presserat differenziert bei seinen Urteilen.
Die Redaktion spricht mit einem Mitglied der „Letzten Generation“, das in Präventivhaft genommen wurde. Ein Leser meint, damit werde einer Straftäterin eine Plattform geboten.
Nach der Vergewaltigung einer Ukrainerin gibt die Staatsbürgerschaft der mutmaßlichen Täter Rätsel auf. Darf die Zeitung über die Unklarheiten berichten?
Der Leseranwalt des Neuen Tags erklärt, warum ein bekannter Pianist und Musikwissenschaftler in einem Artikel über seinen Haftantritt nicht unkenntlich gemacht wurde.
Eine Regionalzeitung nennt die Nationalität eines Straftäters in ihrem Beitragstitel. Ein Leser findet, die Zeitung bediene damit das Stereotyp des kriminellen Ausländers.
Die Kriminalstatistik soll Aufschluss über die Verbrechen in Deutschland geben. Der Bund der Kriminalbeamten hält die Sicherheit für höher als von vielen Menschen befürchtet.
Ein Mann randaliert in einem Freibad. Die Regionalzeitung berichtet darüber und erwähnt sein Geburtsland. Ein Leser beschwert sich, weil diese Information nichts mit der Tat zu tun habe.