Welche Folgen es haben kann, wenn ein gerichtliches Unterlassungsgebot nicht beachtet wird, veranschaulicht ein Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg.
Humor in der Tagesberichterstattung schützt nicht vor presserechtlichen Ansprüchen. Vor allem dann nicht, wenn die Gerichte den Spaß nicht verstehen.