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Ein Lied und seine Geschichte

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(Screenshot RP-Online)
(Screenshot RP-Online)

Das Grundgesetz besiegelt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und ist damit das wohl wichtigste Dokument der Bundesrepublik. Anders als in vielen anderen Ländern sucht man darin allerdings vergeblich nach der offiziellen musikalischen Untermalung des Landes. Oder auch: Die Nationalhymne ist nicht in der Verfassung verankert, und auch ein formelles Gesetz zur Festlegung unserer Hymne fehlt. Stattdessen wurde das „Lied der Deutschen“, und ab 1991 explizit nur seine dritte Strophe, in einem Briefwechsel zwischen Theodor Heuss und Konrad Adenauer zur offiziellen Hymne Deutschlands erklärt.

Die Rheinische Post beschenkte das Grundgesetz zu seinem letzten runden Geburtstag mit einer digitalen Sonderausgabe. Ein Artikel dieser Sonderausgabe befasst sich dabei mit dem „Deutschlandlied“, allen voran mit seiner bewegten Geschichte. Die Hymne selbst lässt sich zu Beginn des Artikels über eine Audio-Einbettung anhören, ihre Geschichte wird in den darauffolgenden vier Absätzen näher beleuchtet.

Neben der Nationalhymne befasst sich die Jubiläums-Ausgabe der Rheinischen Post auch mit weiteren Themen rund um den Verfassungstext. Ein Quiz etwa testet, wie firm die Leserinnen und Leser mit den Inhalten des Grundgesetzes sind, während eine mit Infotexten und illustrierten Bildern gestaltete Seite über die vier Mütter der Verfassung aufklärt.

Hier geht’s zur interaktiven Sonderausgabe.

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