Barrierefrei ins Wahllokal
von Rouven Kühbauch
Dass Wahlkabinen auf behinderte Menschen eingestellt sind, ist selbstverständlich. Es gibt barrierefreie Wahllokale, die Möglichkeit zur Briefwahl und andere unterstützende Angebote, wie Wahlschablonen. Doch was machen Analphabeten, die den Wahlzettel nicht lesen können? Und dürfen Menschen mit Downsyndrom eigentlich wählen? So vielfältig Menschen mit Behinderungen sind, so viele Fragen stellen sich auch bezüglich der Wahlen. Die Zeitung geht den Möglichkeiten der Barrierefreiheit im Wahlbüro nach.
Idee
Wählen ist demokratisches Grundrecht aller wahlberechtigten Bürger. Daher muss es auch allen ermöglicht werden, die Wahl zu vollziehen – ohne Hürden und Barrieren. Die Zeitung überprüft, ob das für jeden Einzelfall ermöglicht wird, und wie es konkret in den Wahllokalen abläuft. Dabei sollen die Menschen im Vordergrund stehen und anhand ihrer Geschichten barrierefreies Wählen vorgestellt werden.
Umsetzung
Die Redaktion recherchiert Ansprechpartner zum Thema, neben behinderten Personen etwa Wahlleiter und Wahlhelfer. In einer Serie werden dann verschiedene Menschen mit Behinderungen vorgestellt. Im Interview mit ihnen könnte es um ihre Wahlmotivation, ihre Erfahrungen bei vergangenen Wahlen und ihre Erwartungen an die aktuelle Bundestagswahl gehen. Der Fokus liegt dabei auf der Unterstützung, die sie bei der Wahl bekommen. Die einzelnen Teile der Serie können als Feature gestaltet werden. Anhand der individuell vorgestellten Menschen wird auf die vielen verschiedenen Möglichkeiten, die Wahl so barrierefrei wie möglich zu gestalten, eingegangen. Wahlhelfer und Experten können weitere Informationen zum Thema beitragen.
Dreh
In der Öffentlichkeit spielt das Wahlrecht für behinderte Menschen eine geringe Rolle. Doch solche Beispiele unterstreichen den Wert demokratischer Wahlen und führen zu Vorbildeffekten, die sich in den Wahlbeteiligungszahlen niederschlagen können. Indem die Zeitung daher das Interesse an den Wahlen aufzeigt, unterstützt sie den demokratischen Wahlprozess. Dank einer klischeefreien Berichterstattung über behinderte Menschen trägt sie zur Inklusion bei.
Veröffentlichungsweisen
Print und Online
Die Serie könnte vor der Wahl starten und am Wahltag mit einer Berichterstattung in den Wahllokalen enden. Insbesondere online sollten die Beiträge in zusätzlichen barrierefreien Versionen zur Verfügung stehen, so könnten Ausführungen in leichter Sprache und Audioversionen der Artikel verfügbar sein.
Social Media
Am Tag der Wahl begleitet ein Redakteur eine (oder mehrere) der vorgestellten Personen zur Wahl und berichtet hautnah über die gemeinsame Wahl. Dazu können sowohl Snapchat oder Facebook Live als auch Twitter oder Instagram genutzt werden.
Teaserbild (c) Fotolia - Coloures-pic
Stolperfalle
Die Berichterstattung über behinderte Menschen bedarf besonderer Sorgfalt. Es sollte vor allem auf eine klischeefreie Betrachtung und einen respektvollen Umgang mit behinderten Menschen acht gegeben werden. Tipps dazu gibt zum Beispiel das Portal Leidmedien.de.
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