Glossar

Wahlglossar

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Von A wie "Abgeordnete" bis Z wie "Zweitstimme": Was hinter dem Wahl-Vokabular steckt, wird hier auf den Punkt gebracht.

Abgeordnete

Der Deutsche Bundestag besteht gesetzlich aus mindestens 598 Mitgliedern, den Abgeordneten. Ihre Zahl wird allerdings durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöht. Im 20. Deutschen Bundestag gibt es die Rekordzahl von 736 Mandaten. Nach dem Grundgesetz sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen verpflichtet.

Briefwahl

Jeder Wahlberechtigte kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Die Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt angefordert werden. Den Antrag hierzu findet man auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahl kann aber auch formlos – z. B. per E-Mail (nicht aber telefonisch) – beantragt werden. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag spätestens um 18:00 Uhr vorliegen.

Bundestag

Der Bundestag wird regulär alle vier Jahre gewählt. Bei einer vorzeitigen Auflösung durch den Bundespräsidenten – wie zum Beispiel im Juli 2005 – kommt es zu vorgezogenen Neuwahlen. Zu den Aufgaben des Bundestages gehören die Gesetzgebung, die Wahrnehmung des Haushaltsrechts, die Kontrolle der Regierung und die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.

Bundeswahlgesetz

Die Grundsätze der Wahl zum Deutschen Bundestag sind in Art. 38 GG aufgeführt. Die Details zum Wahlsystem und Wahlablauf sind im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung geregelt. Die Grundsätze der Wahl zum Deutschen Bundestag sind in Art. 38 GG aufgeführt. Die Details zum Wahlsystem und Wahlablauf sind im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung geregelt. Mehr Informationen finden Sie auf Bundeswahlleiter.de. Das Bundeswahlgesetz gibt es hier zum Download.

Direktmandat

In jedem der 299 Wahlkreise können sich Wahlbewerber um einen direkten Einzug in den Bundestag, um das Direktmandat, bewerben (passives Wahlrecht). Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Erststimmen erzielt. Die Kandidaten für das Direktmandat werden meistens von den Parteien aufgestellt. Jeder Bürger kann aber auch unabhängig von einer Partei als sogenannter Einzelbewerber aufgestellt werden, wenn mindestens 200 Wahlberechtigte dies unterstützen.

Erststimme

Mit der Erststimme (auch Wahlkreisstimme) werden die Direktkandidaten der 299 Wahlkreise gewählt.

Fünfprozenthürde

Für den Einzug in den Bundestag gilt für die Parteien eine Sperrklausel. Erhält eine Partei bundesweit weniger als fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen, zieht sie nicht ins Parlament ein. Ein direkt gewählter Kandidat einer Partei, die an der Sperrklausel scheitert, bekommt jedoch trotzdem sein Abgeordnetenmandat. Die Fünf-Prozent-Hürde greift nicht bei einer Partei, wenn mindestens drei ihrer Kandidaten ein Direktmandat gewonnen haben. In diesem Fall entsendet die Partei entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses Abgeordnete in den Bundestag.

Grundsätze der Wahl

Allgemein

Jeder Staatsbürger ab 18 Jahren darf wählen, unabhängig beispielsweise von Geschlecht, Religion oder Einkommen.

Unmittelbar

Bei der Wahl werden keine Wahlmänner eingesetzt (wie etwa bei den Präsidentschaftswahlen in den USA).

Frei

Die Wahlberechtigten dürfen in ihrer Entscheidung nicht unter Druck gesetzt werden.

Gleich

Jede der abgegebenen Stimmen zählt gleich viel.

Geheim

Die Entscheidung jedes Wählers muss geheim bleiben.

Hochrechung

Im Gegensatz zur Prognose beruht die Hochrechnung auf der Auswertung von tatsächlich abgegebenen Stimmen. Die ersten Hochrechnungen liegen am Abend der Bundestagswahl etwa 15 Minuten nach Schließen der Wahllokale vor. Die Ergebnisse von zufällig ausgewählten Stimmbezirken werden ausgezählt und auf das Gesamtergebnis hochgerechnet.

Landesliste

Die Hälfte der Bundestagsmandate werden über die sogenannten Landeslisten vergeben. Parteien, die zur Wahl antreten, stellen diese im Vorfeld auf. Die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste entscheidet darüber, wer in den Bundestag einzieht. Scheidet ein Abgeordneter während der Legislaturperiode aus dem Parlament aus, rückt der erste noch nicht berücksichtigte Kandidat derselben Landesliste nach.

Mandat

Die Übertragung politischer Aufgaben und Rechte auf Abgeordnete (Mandatsträger) durch die Wähler bezeichnet man als Mandat.

Mehrheitswahl

In einem Mehrheitswahlsystem erhält der Kandidat das Mandat, der die meisten Stimmen in einem Wahlkreis auf sich vereint – wie beispielsweise in Großbritannien. Das Parlament setzt sich nur aus direkt gewählten Abgeordneten zusammen, die Stimmen der unterlegenen Kandidaten werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Dies führt häufig zur Ausbildung eines Zweiparteiensystems, da kleinere Parteien kaum im Parlament vertreten sind (vgl. Verhältniswahl).

Nichtwähler

Anteil der Wahlbevölkerung, der sein Wahlrecht nicht wahrnimmt. Als Gründe für die Wahlenthaltung werden häufig Politikverdrossenheit, Unzufriedenheit oder fehlendes Interesse genannt. Auch eine absolute Zufriedenheit mit dem politischen Geschehen kann Ursache dafür sein, nicht zur Wahl zu gehen.

Parteien

Den Parteien wird durch das Grundgesetz eine besondere Rolle bei der "Willensbildung des Volkes" zugesprochen (Artikel 21 GG). Sie fungieren als Bindeglied zwischen den Bürgern und dem Staat. Umfassende Informationen über das Parteiensystem in Deutschland gibt es in einem Dossier der bpb.

Personalisiertes Verhältniswahlrecht

Bezeichnung für das Wahlsystem zum Deutschen Bundestag. Das Zweitstimmenergebnis bestimmt die Verteilung der Sitze (Verhältniswahl). Durch die Wahl der Direktkandidaten in den Wahlkreisen mit der Erststimme kommt ein "persönliches" Element hinzu (vgl. Mehrheitswahl).

Prognose

Die ersten Prognosen werden am Wahlabend um 18.00 Uhr veröffentlicht. Sie beruhen auf Umfragen vor ausgesuchten Wahllokalen, die während des Wahltages durchgeführt werden. Die Prognosen sind ungenau Um Ungenauigkeiten (Briefwähler fehlen, nicht alle Befragten antworten) auszugleichen, werden die erhobenen Daten über spezielle Gewichtungsmodelle korrigiert und ergänzt.

Sitzverteilung

Entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag ist das Zweitstimmenergebnis. Von dem auf Landesebene errechneten Ergebnis einer Partei wird die Zahl der über ein Direktmandat geholten Sitze abgezogen; die verbleibenden Sitze werden über die Landesliste der Partei besetzt. Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt in mehreren Schritten. Eine Erklärung des Verfahrens finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters oder auch hier in einem Video.

Statistische Ämter

Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter werten das Ergebnis der Bundestagswahl aus. Hierbei ziehen die Ämter in ausgesuchten Wahlkreisen nach Geschlecht und Altersgruppen gekennzeichnete Stimmzettel heran. So lassen sich genauere Erkenntnisse über das Wahlverhalten gewinnen.

Stimmensplitting

Wird mit der Erststimme der Kandidat einer bestimmten Partei gewählt, mit der Zweitstimme aber eine andere Partei, bezeichnet man dies als Stimmensplitting.

Überhangmandat

Erringt eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate als ihr dort Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, ziehen weitere zusätzliche Kandidaten von der Landesliste in den Bundestag ein. Diese zusätzlichen Mandate werden Überhangmandate genannt. Vor der Bundestagswahl 2013 wurden diese Überhangmandate jedoch nicht im Bundestag ausgeglichen. In bestimmten Fällen konnten Parteien so weniger Bundestagssitze erhalten, als das Zweitstimmenergebnis ihnen zusprach und umgekehrt. Dieses sogenannte negative Stimmgewicht hatte das Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt. Das Wahlrecht wurde deshalb reformiert. Danach wird jetzt die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag solange erhöht, bis die Überhangmandate ausgeglichen sind und die Sitzverteilung im Bundestag wieder dem bundesweiten Zweitstimmenergebnis entspricht. Das negative Stimmgewicht soll dadurch aufgehoben werden. Die Folge: Das Parlament kann mehr als 598 Abgeordnete haben. Nach der Bundestagswahl 2021 kamen auf Grundlage des neuen Wahlrechts 736 Abgeordnete in den Bundestag. Ein Rekord in der Geschichte der Bundesrepublik, verursacht durch 34 Überhang- und 104 Ausgleichsmandate.

Verhältniswahl

Das Grundprinzip des Verhältniswahlrechts ist es, dass im Parlament alle Parteien proportional zu dem Anteil ihrer Wählerstimmen vertreten sind (vgl. Mehrheitswahl). Da hierbei auch kleinere Parteien Mandate erringen können, bildet sich in der Regel ein Mehrparteiensystem aus.

Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung ist der Anteil der abgegebenen Stimmen im Verhältnis zur Zahl der Wahlberechtigten. Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2021 lag die Wahlbeteiligung bei 76,6 Prozent. Die bislang höchste Wahlquote gab es 1972 mit 91,1 Prozent.

Wahlkreis

Das Bundesgebiet ist für die Bundestagswahl in 299 Wahlkreise eingeteilt, mit jeweils etwa gleich vielen – rund 250.000 – Bürgern. Ein Wahlkreis soll neu zugeschnitten werden, wenn die Bevölkerungszahl um 15 Prozent von der durchschnittlichen Größe der Wahlkreise abweicht. Bei einer Differenz von mehr als 25 Prozent ist eine Neuabgrenzung zwingend vorgeschrieben. In jedem Wahlkreis wird ein Direktkandidat gewählt (vgl. Erststimme). Auf Bundeswahlleiter.de finden Sie Informationen über die Einteilung der Wahlkreise.

Wahlleiter

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird von Wahlleitern und Wahlausschüssen auf Bundes-, Landes- und Wahlkreisebene geleistet. Dazu gehören u. a. die Entscheidung über die Zulassung der Parteien zur Bundestagswahl, die Beschaffung der Stimmzettel und die Auszählung der Ergebnisse.

Wahlrecht

Man unterscheidet zwischen dem Recht, bei einer Wahl seine Stimme abzugeben (aktives Wahlrecht) und sich selbst zur Wahl zu stellen (passives Wahlrecht). Das aktive Wahlrecht für den Bundestag steht jedem deutschen Staatsbürger zu, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland lebt. Zudem darf ihm das Wahlrecht nicht aberkannt worden sein. Das passive Wahlrecht ist gegeben, wenn der Bewerber am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Volljährigkeit erreicht hat, sofern er nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder ihm die Wählbarkeit durch Richterspruch entzogen wurde.

Zweitstimme

Mit der Zweitstimme (Partei- oder Listenstimme) wird bei der Bundestagswahl die Landesliste einer Partei gewählt. Das Zweitstimmenergebnis entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages und damit über die politischen Mehrheitsverhältnisse.

Überarbeitete Fassung des Textes, den die Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2013 im Angebot WonAir unter der Creative Commons Lizenz CC BY-ND 3.0 DE veröffentlicht hat.
Teaserbild (c) Fotolia - monticellllo

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