Die Ereignisse in der Silvesternacht 2015 in Köln haben auch eine Diskussion über den Pressekodex ausgelöst. War es richtig, dass Zeitungen die ethnische Zugehörigkeit der mutmaßlichen Täter – Stichwort „nordafrikanisches Aussehen“ – wiedergegeben haben? War das mit dem Pressekodex vereinbar? Muss Ziffer 12 modernisiert werden? Eine Debatte.
Es handele sich um ein Gebot – nicht um ein Gesetz. Die Entscheidung, wie über eine Straftat berichtet werde und was für eine Einordnung der Tat relevant sei oder nicht, müssten immer noch Journalisten selbst treffen, meint Thomas Hauser, der Chefredakteur der Badischen Zeitung.
Ja, wir von der Schwäbischen Post und Gmünder Tagespost nennen die Nationalität in unserer Berichterstattung – und das schon seit Mai 2015. Und wir nennen die Nationalität auch bei Ladendiebstählen. Warum? Eine Replik von Lars Reckermann, Chefredakteur der Schwäbischen Post.
Joachim Braun, derzeit noch Chefredakteur des Nordbayerischen Kuriers, meint, der Kodex sei nur ein Rahmen, denken müssten Journalisten schon selbst. Das Verbot einer Diskriminierung von Minderheiten könne, richtig angewandt, durchaus Leitschnur für die journalistische Arbeit sein.
Die Ereignisse der Silvesternacht in Köln haben die Öffentlichkeit erschüttert. Viele Betroffene beschrieben die Täter als „nordafrikanische“ oder „arabische“ Männer - einige Zeitungen übernahmen diese Formulierung. Die drehscheibe sprach darüber mit Edda Eick, Referentin für Öffentlichkeit beim Deutschen Presserat.