Ein Fall für den Presserat
Eine Referentin des Deutschen Presserates stellt in jeder Ausgabe der drehscheibe einen aktuellen Fall aus der Rechtssprechung des Gremiums vor. Diese Fälle sind besonders relevant für Lokalredaktionen.
Die Verlinkung von Berichten über zwei Vergewaltigungen erweckt den Eindruck, Menschen mit Migrationshintergrund seien per se kriminell.
Eine Frau wurde ermordet. Den Hinweis auf den Fundort der Leiche findet ein Leser diskriminierend.
Ein Mitarbeiter der Pressestelle des Bistums interviewt einen Priester. Eine Zeitung druckt das Interview ab, macht aber den Hintergrund nicht kenntlich.
Eine Lokalzeitung veröffentlicht 28 Fotos von einer neuen Discounter-Filiale. Ein Leser sieht darin unzulässige Schleichwerbung.
Ein Waldspaziergänger wird angegriffen und trägt schwere Verletzungen davon. Aber von welchem Tier? Die Zeitschrift eines Jagdverbandes suggeriert in einem Bericht falsche Tatsachen.
Die Zeitung veröffentlicht ein Foto eines in der Stadt bekannten Wohnungslosen an einem öffentlichen Wasserspender. Die Bildunterschrift wird als entwürdigend kritisiert.
Darf eine E-Mail an die Redaktion, die in Form und Inhalt einem Leserbrief entspricht, als solcher veröffentlicht werden, auch wenn sie nicht an das Leserbrief-Postfach geschickt wurde?
Ein Mann bricht bei einem Marathonlauf zusammen und stirbt. Ist es vertretbar, ihm Nachhinein ein Foto zu veröffentlichen, das ihn beim Laufen während der Veranstaltung zeigt?
Um zu dokumentieren, wie ein Geistlicher jahrzehntelang seine Opfer missbrauchte, zeigt eine Zeitung deren Fotos. Verletzte die Redaktion damit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen?
Eine Zeitung macht die Probleme in der Gastronomie zum Thema und nennt dabei jede Menge Namen von Köchen und Servicekräften.
Ein Mann hat in einem Akt von Vandalismus parkende Autos beschädigt. Spielt seine Nationalität in der Berichterstattung über den Vorfall ein Rolle?
In einem Artikel über den Zweiten Weltkrieg werden im Nationalsozialismus verwendete Propaganda-Begriffe wiedergegeben, ohne dass sie als solche gekennzeichnet werden.
Eine Frage, die Redaktionen immer wieder beschäftigt: Soll die Herkunft eines Straftäters genannt werden oder nicht? Der Presserat differenziert bei seinen Urteilen.
An einer übernommenen Pressemitteilung eines Anzeigenblatts bemängelt der Presserat gleich mehrere Verstöße gegen den Pressekodex.
Eine Lokalzeitung stellt die Praxis einer Therapeutin vor. Viel zu werblich, findet ein Leser und beschwert sich.
Eine Briefträgerin soll 10.000 Briefe unterschlagen haben, daraufhin durchsucht die Polizei ihre Wohnung. Eine Boulevardzeitung zeigt die Frau auf einem Foto im Treppenhaus.
In der Berichterstattung über einen Unfall erkennen drei Beschwerdeführer eine Täter-Opfer-Umkehr.
Eine Pressemitteilung landet in der falschen Rubrik. Der Verfasser beschwert sich.
Die Redaktion zeigt ein Video, in dem zu sehen ist, wie Mädchen eine 14-Jährige brutal zusammenschlagen. Hat sie damit die Würde des Opfers verletzt?
Die „Letzte Generation“ polarisiert mit ihren Aktionen die Gesellschaft. Doch was dürfen Medien über die einzelnen Aktivisten berichten?
Ein Journalist schreibt über Produkte für Segelyachten und bewertet sie. Dabei lässt er außen vor, dass er selbst einige davon verkauft. Ein Leser beschwert sich.
An der Berichterstattung über die Fahndung nach einem Sexualstraftäter kritisiert eine Leserin die Bildauswahl der Zeitung.
In einem informativen Artikel über einen Verein ist eine Anzeige des Vereins eingefügt. Wurden dabei Werbung und Redaktionelles unzulässig vermengt?
Nach der Vergewaltigung einer Ukrainerin gibt die Staatsbürgerschaft der mutmaßlichen Täter Rätsel auf. Darf die Zeitung über die Unklarheiten berichten?
Eine Redaktion veröffentlicht Handy-Fotos und ein privates Video von einem Zugunglück. Bedient sie damit „niedere Instinkte“ von Gaffern?