Ein Fall für den Presserat

Eine Referentin des Deutschen Presserates stellt in jeder Ausgabe der drehscheibe einen aktuellen Fall aus der Rechtssprechung des Gremiums vor. Diese Fälle sind besonders relevant für Lokalredaktionen.

Ein Autor einer Regionalzeitung schreibt einen wohlwollenden Artikel über den Amtsantritt des Bürgermeisters. Dabei ist er selbst ehrenamtlich für dessen Partei aktiv.

Presserat

Reicht eine FFP2-Maske aus, um einen Beschuldigten nicht mehr identifizierbar zu machen? Eine Redaktion geht davon aus, eine Leserin widerspricht.

Eine Regionalzeitung nennt die Nationalität eines Straftäters in ihrem Beitragstitel. Ein Leser findet, die Zeitung bediene damit das Stereotyp des kriminellen Ausländers.

Presserat

Eine Zeitung veröffentlicht 18 Jahre später wieder das Bild einer Familie und personenbezogene Daten der damals neu geborenen Tochter, ohne noch einmal um Erlaubnis zu fragen.

Die Redaktion druckt zwar eine Leserzuschrift nicht ab, zitiert aber daraus  in ihrer Berichterstattung. Die Verfasserin beschwert sich beim Presserat.

Presserat

In Vorberichten zur Fußball-Champions-League gibt eine Zeitung an, auf welchen Fernsehsendern oder Streaming-Diensten die Spiele verfolgt werden können. Ein Leser sieht darin Schleichwerbung.

Ein Text, der einen Faktencheck zum Thema „Impfen von Frauen“ liefert, wird auf Facebook weniger sachlich angeteasert. Ein Nutzer beschwert sich beim Presserat.

Eine Lokalzeitung druckt nahezu unverändert eine Pressemitteilung der Stadt. Daraufhin beschwert sich ein Leser beim Presserat und bekommt in weiten Teilen recht.

In einem Facebook-Posting ist ein Zitat des Leiters eines Impfzentrums wiedergegeben, das eine impfkritische Haltung suggeriert. Tatsächlich bezog es sich aber auf einen anderen Zusammenhang.

In einem Prozess wegen sexuellen Missbrauchs kommt der Beschuldigte zu Wort. Eine Zeitung gibt seine Aussage ausführlich wieder. Daraufhin beschwert sich eine Verbandsvertreterin.

Die Berichterstattung über eine Auseinandersetzung von Roma-Familien führt zu einer Beschwerde. Wurden im Artikel antiziganistische Bilder verwendet?

Eine Regionalzeitung veröffentlicht eine „Sonderbeilage“, die fast nur aus Anzeigen besteht. Darüber beschwert sich ein Leser.

Presserat

In einem Artikel stellt der Geschäftsführer einer Bäckerei-Kette eine Behauptung auf, die von der Redaktion nicht eigens überprüft wird. Ein Leser indes hält die Aussage für falsch.

Eine Lokalzeitung berichtet darüber, dass der Trainer eines örtlichen Handballteams an Covid-19 erkrankt gewesen sei. Der Trainer beschwert sich daraufhin beim Presserat.

Eine Zeitschrift berichtet über ausländische Mediziner und zeigt dabei das Foto eines dunkelhäutigen Arztes. Ein Leser sieht darin eine Diskriminierung.

Ein Leserbrief befasst sich kritisch mit der AfD. Der Autor wird zwar genannt, jedoch nicht, dass er Beisitzer des SPD-Ortsvereins ist. Müssen Leser über Funktionen von Verfassern informiert werden?

Ein Mann mit psychischer Erkrankung greift einen Arzt an und verletzt ihn tödlich. Eine Boulevardzeitung veröffentlicht ein Foto des Tatverdächtigen. Daraufhin beschwert sich ein Leser.

Darf ein kommunalpolitisch aktiver Journalist über die Arbeit von Mitstreitern und Konkurrenten berichten und diese kommentieren?

Die Redaktion einer Regionalzeitung verändert die Anrede in einem Leserbrief. Der Verfasser beschwert sich daraufhin beim Presserat.

Wenn jemand eine Belohnung aussetzt, damit ein Hundehasser gefasst wird, heißt das noch lange nicht, dass er in der Zeitung namentlich genannt werden will.

Hat die Redaktion eine Pflicht zur Richtigstellung, wenn in einem Zitat etwas Falsches behauptet wird? Und muss ein Leserbrief, der darauf hinweist, abgedruckt werden?

Presserat

Eine Redaktion berichtet über ein Präparat und weckt Hoffnungen im Kampf gegen Corona. Darin sieht ein Leser nur Werbung als Information getarnt.

Eine Minderjährige, die auf einer Veranstaltung von „Fridays for Future“ spricht, wird in der Zeitung namentlich genannt. Ein Verstoß gegen den Pressekodex?

Ein Frau wird von einem Lkw überfahren. Anschließend zeigt eine Zeitung Fotos von der Unfallstelle mit auffälligen Details. Ein Leser beschwert sich, weil das Opfer identifizierbar gewesen sei.

Vor drei Jahren konkretisierte der Deutsche Presserat die Richtlinie 12.1 des Pressekodex, welche die Herkunftsnennung von Straftätern regelt. Ein Überblick über die bisherige Spruchpraxis.