Ein Fall für den Presserat
Eine Referentin des Deutschen Presserates stellt in jeder Ausgabe der drehscheibe einen aktuellen Fall aus der Rechtssprechung des Gremiums vor. Diese Fälle sind besonders relevant für Lokalredaktionen.
Ein Fall für den Presserat
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Eine Zeitung zeigt das verpixelte Gesicht eines Mannes, der von einer Brücke springen will. Sie rechtfertigt es mit dem öffentlichen Interesse an der Verkehrsbehinderung.
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Die Zeitung veröffentlicht einen Leserbrief und nennt dabei den Namen des Verfassers. Dieser beschwert sich, weil er darauf hingewiesen hatte, dass er anonym bleiben wollte.
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Eine Zeitung veröffentlicht den Facebook-Kommentar eines Kommunalpolitikers, der einem Parteikollegen eine außereheliche Affäre unterstellt. Der Beschuldigte beschwert sich bei beim Presserat.
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Ein Leser beschwert sich darüber, dass eine Zeitung in Artikel immer wieder die ethnische Herkunft von Straftätern nennt. Das Blatt aber will nur Chronist des Zeitgeschehens sein.
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Eine Zeitung berichtet über angebliche „Drogenpartys" in einem Jugendtreff, nachdem betrunkene Jugendliche dort vom Notarzt abgeholt werden mussten.
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In einem Theaterstück wird ein contergangeschädigtes Tier geboren. Die Zeitung übernimmt den damit zusammenhängenden Begriff in einer Rezension ohne Distanzierung. Das führt zu Beschwerden
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Ein verurteilter Mörder beschwert sich darüber, dass in einem Archivbeitrag weiterhin über seine Tat berichtet wird. Die Zeitung pocht auf das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.
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Eine Zeitung berichtet über einen homosexuellen Priester, der von der Kirche von Dienst suspendiert wurde. Dabei vergreift sich das Blatt aber im Ton.
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Eine Lokalzeitung berichtet positiv über einen Discounter und druckt auf der gegenüberliegenden Seite eine ihrer Anzeigen. Ein Leser sieht dadurch die Trennung von Redaktion und Werbung verletzt.
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Eine Zeitung berichtet über die Kooperation eines Energieversorgers mit der Sparkasse. Daraufhin wirft ihr ein Leser vor, Schleichwerbung zu betreiben.
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Nachdem ein brutales Verbrechen geschehen ist, schildert eine Zeitung die soziale Lage im entsprecheneden Stadtteil in drastischen Bildern. Eine Bürgerinitiative sieht die Bewohner verunglimpft.
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Eine Zeitung schreibt über tumultartige Szenen am Rande eines Fußballspiels in der Kreisliga. Ein namentlich genannter Torwart beschwert sich beim Presserat über die Berichterstattung.
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Eine Redaktion testet, wie schnell Politiker auf Bürgeranfragen reagieren. In einer gekürzt veröffentlichten Antwort fühlt sich ein Bürgermeisterkandidat aber falsch wiedergegeben.
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Eine Tageszeitung nimmt den Dalai Lama aufs Korn. Ein Leser sieht das Oberhaupt der tibetischen Buddhisten in seiner Menschenwürde verletzt.
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Auf dem Online-Portal einer Regionalzeitung wird in einer Fotostrecke die Selbstverbrennung eines tibetischen Aktivisten gezeigt. Ein Leser sieht darin eine unzulässige Sensationsberichterstattung.
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Der Leiter einer Krankenkasse übernimmt für einen Tag die Chefredaktion. Ein Leser wirft der Zeitung Schleichwerbung vor.
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Bei der Berichterstattung über das Millionen-Defizit eines Krankenhauses entsteht der Eindruck, der Chefarzt sei schuld an der Misere. Die Zeitung hätte gründlicher recherchieren müssen.
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Im Streit um einen Jugendtreff darf eine Zeitung den Beschwerdeführer namentlich nennen. Denn dessen berufliche Funktion spielte in der Auseinandersetzung möglicherweise eine Rolle.
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Eine Zeitung berichtet über den Austritt eines Kreistagsmitglieds aus der NPD und behauptet, die Partei sei ihm nicht radikal genug gewesen. Das ehemalige Mitglied beschwert sich über den Bericht.
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Drei Mädchen haben sich in einem Waldstück das Leben genommen. Die anschließende Berichterstattung gerät wegen genannter Details der Selbsttötung in die Kritik.
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In einem Porträt veröffentlicht eine Zeitung den Namen der Tochter des Porträtierten und weitere private Informationen über sie. Die Frau beschwert sich und sieht den Datenschutz missachtet.
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Ein Kommentator rügt das Verhalten von Teilnehmern einer Demonstration gegen Rechtsextreme. Die zugrunde gelegten Tatsachen stellen sich anschließend als falsch heraus. Dieser sieht durch die Berichterstattung seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
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Eine Zeitung berichtet Details über den Betroffenen in einem Betrugsfall. Dieser sieht durch die Berichterstattung seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
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Ein Kommentator stellt Mutmaßungen über Hintergründe und Täter eines Terroraktes an. Darin sieht ein Beschwerdeführer Stimmungsmache, die gegen den Pressekodex verstoße.
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Auf einer Kinderseite wird über eine Polit-Affäre berichtet. Die im Text abgegebenen Bewertungen verstoßen gegen das Neutralitätsgebot in der Kinder-Berichterstattung