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Ergebnisse für "Anonymisierung"
Leseranwalt: Die Krux mit der Anonymität
drehscheibe
15.04.2024
Die Leseranwältin der Volksstimme erklärt, wie ihre Redaktion mit anonymen Zuschriften verfährt und in welchen Fällen es besonders kompliziert wird.
Leseranwalt: Verurteilten Promi nicht verpixelt
drehscheibe
01.04.2022
Der Leseranwalt des Neuen Tags erklärt, warum ein bekannter Pianist und Musikwissenschaftler in einem Artikel über seinen Haftantritt nicht unkenntlich gemacht wurde.
Leseranwalt: Meinungsfreiheit falsch verstanden
drehscheibe
01.01.2020
Ein Leser äußert sein Unverständnis darüber, warum die Redaktion bei Leserbriefen keine Anonymisierungen vornimmt. Dies seien Methoden wie in einem „Nicht-Rechtsstaat“.
Das eigene Vorgehen erklären
drehscheibe
10.11.2016
Um Mutmaßungen seitens der Leser zu vermeiden, kann es hilfreich sein, Anonymisierungen von Institutionen oder Personen in Artikeln hinreichend zu begründen. Ein Beispiel aus der Main-Post.
Presserat: Der Name des Täters
drehscheibe
01.08.2016
Eine Zeitung rollt einen mehrere Jahre zurückliegenden Kriminalfall auf, ohne den verurteilten Täter zu anonymisieren. Dieser sieht dadurch den Verlauf seiner Resozialisierung gefährdet.
Presserecht: Namen, Bilder, Konfusion
drehscheibe
01.07.2016
Diese Frage stellt sich in Redaktionen täglich: Wann dürfen Namen von Personen genannt und ihre Fotos gezeigt werden? Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine neue Entscheidung gefällt.
Nationalität im Nachbarschaftsstreit genannt
drehscheibe
01.09.2009
In der Berichterstattung über einen Nachbarschaftsstreit werden die Nationalitäten der beteiligten Familien genannt. Ist das zulässig?
Persönlichkeitsrechte eines IM
drehscheibe
01.09.2009
Wann dürfen die Namen mutmaßlicher Stasi-Mitrabeiter genannt werden? Die gesetzlichen Regeln lassen großen Spielraum für den Einzelfall zu.
Bürger verraten Steuertricks
Berliner Morgenpost
24.02.2008
Eine schlicht, aber originell anonymisierte Umfrage zu einem heiklen Thema: Berliner verraten ihre ganz alltäglichen Steuertricks.
Wir sind Zumwinkel
Berliner Morgenpost
24.02.2008
Eine schlicht, aber originell anonymisierte Umfrage zu einem heiklen Thema: Berliner verraten ihre ganz alltäglichen Steuertricks.
Datenfund am Wegesrand
drehscheibe
19.04.2007
Über vertrauliche Schulunterlagen, die auf der Straße gefunden wurden, berichtete eine Lokalzeitung. Einen in den Unterlagen enthaltenen Bericht druckte die Zeitung dabei ab. Die Namen der Kinder, die darin beurteilt wurden, waren zwar geschwärzt, jedoch wurden in dem Bericht andere Kinder namentlich erwähnt. Auch die Schule wurde namentlich genannt und die Kürzel der Lehrer veröffentlicht. Der Chefredakteur kommentierte, dieses sei nötig gewesen, um auf den Missstand an der Schule hinzuweisen. Der Presserat sieht jedoch in der Veröffentlichung eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht der namentlich genannten Kinder. Sowohl diese als auch die Lehrer seien durch die Veröffentlichung eindeutig zu identifizieren, ein öffentliches Interesse bestehe daran jedoch nicht. Der Beschwerdeausschuss sprach eine Missbilligung aus.
Öffentlicher Strafzettel
drehscheibe
18.02.2007
In der Berichtererstattung über die begrenzten Parkmöglichkeiten vor einem Kindergarten wird eine Mutter namentlich als Falschparkerin identifiziert. Außerdem wird ein Polizist zitiert, der behauptet, die Frau hätte gedroht, ihn zu verklagen. Die Mutter legt Beschwerde ein, der Redaktionsleiter weist jedoch darauf hin, dass sie sich selbst per Email an die Redaktion gewendet und um Berichterstattung gebeten hatte. Außerdem wurde ein Leserbrief der Frau zum gleichen Thema bereits in einer anderen Zeitung veröffentlicht. Der Presserat kam zu dem Schluss, das kein Verstoß gegen den Pressekodex vorliegt, da die Frau nicht ausdrücklich um Anonymität geben hatte. Auch sei die Aussage des Polizisten eindeutig als Zitat gekennzeichnet worden.
Keine Vorverurteilung
drehscheibe
18.01.2007
In einem Bericht über eine Berufungsverhandlung werden die beiden Angeklagten namentlich genannt und als „Betrüger“ bezeichnet. Die Beschwerdeführerin sieht darin eine Hetzjagd des Verfassers auf die Angeklagten, Der Chefredakteur ist der Ansicht, dass die Namensnennung im öffentlichen Interesse liege. Außerdem hätten die Angeklagten zuvor selbst die Berichterstattung gefördert. Auch der Presserat sieht in dem Artikel keinen Verstoß gegen den Pressekodex, da die Angeklagten bereits in erste Instanz wegen Betruges verurteilt worden waren. Auch die Nennung der Namen war durch den Verbraucherschutz gerechtfertigt.
Häuserkampf
drehscheibe
16.11.2006
Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke erklärt, welche Regeln beim Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern von Gebäuden gelten. So dürfen auch von Privathäuser Bilder gemacht werden, wenn die Fotos von einer öffentlichen Straße gemacht werden. Für das Fotografieren von einem Privatgrundstück oder für Innenaufnahmen ist eine Genehmigung des Eigentümers nötig. Veröffentlicht werden dürfen die Bilder, wenn sich die Gebäude bleibend an öffentlichen Straßen oder Plätzen befinden. Die Veröffentlichung von Namen oder Adresse der Eigentümer von Privathäusern sind jedoch persönlichkeitsrechtsverletzend.
Anonym durch Augenbalken
drehscheibe
17.09.2006
Weder durch Augenbalken noch durch die Abkürzung oder Änderung des Namens lässt sich die Anonymität eines Betroffenen nicht wahren. Diese oder andere Einzelheiten, wie die Nennung des Berufs oder der Adresse können die Identifizierung einer Person preisgeben oder leicht zu ermitteln lassen und so deren Persönlichkeitsrechte verletzen. Die Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke empfiehlt deshalb, dass nur Einzelheiten und Merkmale der Person genannt werden sollen, wenn sie für essentiell für das Verständnis des Artikels sind.
Betrunken, aber privat
drehscheibe
17.09.2006
In einer Meldung, dass die Leiterin eine Jugend- und Sozialamtes zwei Verkehrsunfälle durch Trunkenheit am Steuer versucht habe, nennt die Zeitung den kompletten Namen der Frau. Eine Nachrichtenagentur macht ebenfalls Angaben, durch die die Leiterin zu identifizieren ist. Der Presserat bewertet beides als Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Frau, da ihr Verhalten keinen Bezug zu ihrem beruflichen Ressort hatte. In beiden Fällen sprach der Beschwerdeausschuss daher einen Hinweis aus.
Ein Fall für den Presserat Namensnennung bei öffentlichem Interesse
DREHSCHEIBE
15.07.2005
In diesem Fall geht es um eine Beschwerde zum Thema "Persönlichkeitsrecht", die der Presserat zurückgewiesen hat: Besteht öffentliches Interesse an der Sachlage, dürfen Namen von Beteiligten in bestimmten Fällen auch genannt werden.
Heikle Namensnennung: Otto Meier oder N.N.?
DREHSCHEIBE
18.02.2005
Betrüger und Brandstifter, Entführer und Erpresser - häufig sind sie Journalisten namentlich bekannt. Dr. Oliver Stegmann erläutert, wann bei der Berichterstattung über Straftaten Namen gedruckt werden dürfen. (HG)